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Entgeltordnung

der Volkshochschule der Mittelsächsischen Kultur gGmbH vom 01.01.2016

§1 Teilnahmeentgelte für Kurse und Veranstaltungen

  1. Höhe des Entgelts
    Die Entgelte werden in der Regel auf der Grundlage von 2,50 EUR — 6,00 EUR pro Unterrichtseinheit (UE) à 45 min für Kurse und Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern berechnet.
  2. Abweichung vom Regelentgelt
    Das Entgelt kann erhöht werden bei
    • weniger als 8 Teilnehmern und/oder weniger als 8 UE,
    • Kursen und Veranstaltungen mit besonderem Aufwand
    • Kursen und Veranstaltungen, die von einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus ausgeschlossen sind.

      Die Entscheidung darüber trifft der Leiter der Volkshochschule in Abstimmung mit der Geschäftsführung.

§2 Sonstige Entgeltforderungen

Es werden sonstige Entgelte erhoben für

  • Prüfungen entsprechend der Festlegungen der Prüfungsinstitution,Literatur, Materialien usw.
  • Literatur, Materialien usw.
  • besondere Leistungen.

§3 Ermäßigung

Eine Ermäßigung des Kurs- bzw. Veranstaltungsentgeltes wird durch die Geschäftsführung verfügt für:

  • Inhaber eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses in Höhe von 50 Prozent.
  • Die Ermäßigung ist vor Kurs- und Veranstaltungsbeginn schriftlich und mit beigefügten Nachweisen zu beantragen.

Auf Teilnehmerentgelte

  • für Kurse und Veranstaltungen unter 15,00 EUR,
  • für Kurse und Veranstaltungen, die von einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus ausgeschlossen sind,
  • für Vorträge

sowie auf die in § 2 genannten Entgelte werden keine Ermäßigungen gewährt.

Die Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2016.

Freiberg, den 10.11.2015

gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender